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Beglaubigte Übersetzung direkt vom beeidigten Übersetzer — persönlich, schnell, rechtssicher.
Kein Umweg über eine Agentur. Sie arbeiten direkt mit Davide Parisi — öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für Italienisch beim Landgericht München I. Das bedeutet: Ihre Übersetzung ist behördlich anerkannt, rechtsgültig und trägt den offiziellen Stempel, den Ämter, Gerichte und Standesämter verlangen.
Mein Büro befindet sich in München (Herzogstraße 108) — Ihre Unterlagen können Sie jedoch bequem digital einreichen, ein persönlicher Termin vor Ort ist nicht nötig. Als beeidigter Übersetzer am Landgericht München I fertige ich beglaubigte Übersetzungen Italienisch ⇄ Deutsch an, die von Standesämtern, dem Kreisverwaltungsreferat (KVR), Gerichten und dem Italienischen Generalkonsulat in München anerkannt werden — und selbstverständlich bundesweit.
Keine KI, kein Subunternehmer, kein Zwischenhändler. Davide Parisi übersetzt, beglaubigt und antwortet Ihnen persönlich — in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Senden Sie Ihre Unterlagen einfach digital ein und erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Deutsch ⇄ Italienisch, zum Beispiel für: