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Beglaubigte Übersetzungen

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines offiziellen Dokuments für amtliche Zwecke? Aus dem Deutschen ins Italienische oder aus dem Italienischen ins Deutsche?

Dann sind Sie bei mir, Davide Parisi, richtig. Gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments aus dem Italienischen ins Deutsche oder umgekehrt aus dem Deutschen ins Italienische für amtliche Zwecke benötigen.

Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die italienische Sprache vor dem Landgericht München I kann Davide Parisi eine amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Deutschen ins Italienische und aus dem Italienischen ins Deutsche anfertigen, z.B.:

Abiturzeugnis
Abschlusszeugnis
Anwaltsschreiben
Approbationsurkunde
Arbeitsvertrag
Bescheid
Diploma Supplement
Diplomurkunde
Diplomzeugnis
Ehefähigkeitszeugnis
Ehevertrag
Führerschein
Führungszeugnis
Geburtsurkunde
Gutachten
Haftbefehl
Kaufvertrag
Klageerwiderung
Klageschrift
Ladung
Ledigkeitsbescheinigung
Mahnung
Mietvertrag
Mutterschaftsanerkennung
Scheidungsurteil
Schulzeugnisse
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Urkunden wie z.B Teilungserklärung
Urteil
Vaterschaftsanerkennung

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, it-sprachvermittler.de | beglaubigte Übersetzungen | Deutsch – Italienisch – Deutsch für Privatpersonen unterstützt Sie sehr gerne!

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen?