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Beglaubigte Übersetzung direkt vom beeidigten Übersetzer: persönlich, schnell, rechtssicher.
Kein Umweg über eine Agentur. Sie arbeiten direkt mit Davide Parisi, öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für Italienisch beim Landgericht München I. Das bedeutet: Ihre Übersetzung ist behördlich anerkannt, rechtsgültig und trägt den offiziellen Stempel, den Ämter, Gerichte und Standesämter verlangen.
Mein Büro befindet sich in München (Herzogstraße 108). Ihre Unterlagen können Sie jedoch bequem digital einreichen, ein persönlicher Termin vor Ort ist nicht nötig. Als beeidigter Übersetzer am Landgericht München I fertige ich beglaubigte Übersetzungen Italienisch ⇄ Deutsch an, die von Standesämtern, dem Kreisverwaltungsreferat (KVR), Gerichten und dem Italienischen Generalkonsulat in München anerkannt werden, selbstverständlich auch bundesweit.
Keine KI, kein Subunternehmer, kein Zwischenhändler. Davide Parisi übersetzt, beglaubigt und antwortet Ihnen persönlich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Senden Sie Ihre Unterlagen einfach digital ein und erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Deutsch ⇄ Italienisch, zum Beispiel für: